Seitenstreifen befahren

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Seitenstreifen befahren

„Seitenstreifen befahren“ (Zeichen 223.1) gibt den Seitenstreifen als Fahrstreifen frei. Du darfst ihn dann nicht wie einen gewöhnlichen Standstreifen behandeln, sondern musst die Regeln für einen rechten Fahrstreifen beachten. Das rechteckige, blaue Vorschriftzeichen zeigt die Fahrstreifen durch weiße Pfeile; die Darstellung berücksichtigt die Zahl der Fahrstreifen.

Was bedeutet die Freigabe?

Die zusätzliche Fläche steht für den fließenden Verkehr zur Verfügung. Welche Spur Du benutzen musst oder wählen darfst, richtet sich nach den allgemeinen Regeln, insbesondere dem Rechtsfahrgebot und den Vorschriften über mehrere Fahrstreifen. Aus dem Zeichen folgt keine ausnahmslose Pflicht für jedes Fahrzeug, sofort auf den freigegebenen Seitenstreifen zu wechseln.

Wechsle den Fahrstreifen nur, wenn Du eine Gefährdung anderer ausschließen kannst, und kündige den Wechsel rechtzeitig mit dem Blinker an. Geschwindigkeitsbegrenzungen und weitere Anzeigen gelten weiterhin.

Ende der Freigabe

Zeichen 223.2 hebt die Freigabe auf. Zeichen 223.3 ordnet das Räumen des Seitenstreifens an. Beachte diese unterschiedlichen Anzeigen frühzeitig. Ohne Freigabe darfst Du einen Seitenstreifen nicht eigenmächtig zur Stauumfahrung benutzen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 223.1 bis 223.3; § 7 StVO – Fahrstreifen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index