Barrierefreiheit

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar IndexBarrierefreiheit
Bild von Manfred Steger auf Pixabay

Barrierefreiheit bedeutet, gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar zu machen. § 4 BGG nennt dafür die allgemein übliche Nutzung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe; notwendige Hilfsmittel sind zulässig.

Digitale Angebote zugänglich gestalten

Dazu gehören verständliche Strukturen, Tastaturbedienbarkeit, erkennbarer Fokus, ausreichende Kontraste und geeignete Textalternativen. Informative Bilder benötigen eine passende Alternative; rein dekorative Bilder werden anders behandelt, beispielsweise mit einem leeren alt-Attribut. Für Audio und Video sind je nach Inhalt und Anforderung unter anderem Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen relevant.

Standards und gesetzlicher Geltungsbereich

Die WCAG beschreiben technische Anforderungen anhand der Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Ein technischer Standard und eine gesetzliche Verpflichtung sind dabei zu unterscheiden.

In Deutschland gelten für öffentliche Stellen besondere Vorschriften auf Bundes- und Landesebene. Das BFSG erfasst seit 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Es verpflichtet nicht pauschal jede private Website. Anwendungsbereich, Übergangsregelungen und Ausnahmen sind zu prüfen; § 3 Absatz 3 nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, von der dortigen Pflicht aus.

Prüfen statt nur automatisch messen

Automatische Werkzeuge können Fehler finden, aber keine vollständige Barrierefreiheit bestätigen. Ergänzend sind manuelle Prüfungen, Tastaturtests und die Nutzung assistiver Technik wichtig. Auch Tests mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen liefern wertvolle Hinweise.

Quellen: § 4 BGG – Barrierefreiheit; § 1 BFSG – Anwendungsbereich; § 3 BFSG – Anforderungen und Ausnahme; W3C WAI – Bilder und Textalternativen; W3C WAI – Barrierefreiheit prüfen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index