Ladungssicherung

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Ladungssicherung

Ladungssicherung umfasst Maßnahmen, die verhindern, dass Transportgut bei der Fahrt verrutscht, kippt, rollt oder herabfällt. Nach § 22 StVO muss die Sicherung auch einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung standhalten.

Formschluss und Kraftschluss

  • Formschlüssige Sicherung: Geeignete, ausreichend belastbare Begrenzungen oder Sperreinrichtungen nehmen die Kräfte auf. Auch Direktzurren, etwa Diagonalzurren, zählt zu den formschlüssigen Verfahren.
  • Kraftschlüssige Sicherung: Beim Niederzurren erhöhen vorgespannte Zurrmittel die Anpresskraft und damit die nutzbare Reibung zwischen Ladung und Ladefläche.

Beide Verfahren lassen sich kombinieren. Antirutschmaterial kann unterstützen, ersetzt aber keine fachgerecht bemessene Sicherung. Zurrpunkte, Gurte, Aufbauten und Ladeeinheiten müssen für die auftretenden Kräfte geeignet sein. Beschädigte Sicherungsmittel sind auszusondern.

Warum sich Ladung bewegt

Beim Bremsen, Beschleunigen und in Kurven verändert das Fahrzeug seine Bewegung. Die Ladung folgt diesen Änderungen ohne ausreichende Sicherung nicht in gleicher Weise. Die Zentripetalkraft wirkt bei einer Kurvenfahrt nach innen; sie ist keine nach außen gerichtete Kraft.

Recht und Verantwortung

§ 22 StVO verlangt die Beachtung der anerkannten Regeln der Technik. Die Richtlinienreihe VDI 2700 ist ein wichtiges technisches Regelwerk, aber kein eigenständiges Gesetz. Nach § 412 HGB hat grundsätzlich der Absender beförderungssicher zu laden, zu stauen, zu befestigen und zu entladen, soweit sich aus Umständen oder Verkehrssitte nichts anderes ergibt. Der Frachtführer sorgt für die betriebssichere Verladung. Öffentlich-rechtliche Pflichten der Beteiligten bleiben daneben zu beachten.

Das passende Sicherungskonzept hängt unter anderem von Masse, Schwerpunkt, Reibung, Verpackung, Fahrzeug und Sicherungsmitteln ab. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Berechnung oder praktische Unterweisung für die konkrete Ladung.

Quellen: § 22 StVO – Ladung; § 412 HGB – Verladen und Entladen; DGUV – Ladungssicherung am Lkw; BG Verkehr – Lastverteilung und Ladungssicherung. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index