All Risk
All Risk oder Allgefahrendeckung bezeichnet ein Versicherungsprinzip mit breit beschriebenem Gefahrenschutz. Statt nur einzelne benannte Gefahren aufzuzählen, umfasst die Deckung grundsätzlich die versicherten Gefahren innerhalb des vereinbarten Umfangs, soweit Bedingungen oder Ausschlüsse nichts anderes bestimmen.
Kein Schutz ohne Grenzen
„All Risk“ bedeutet nicht, dass jeder denkbare Schaden, jede Ursache oder jede wirtschaftliche Folge ersetzt wird. Entscheidend sind unter anderem versicherte Sachen, Versicherungsdauer, räumlicher Geltungsbereich, Ausschlüsse, Selbstbehalte und vertragliche Obliegenheiten.
Beispiel Warentransport
Die DTV-Güterversicherungsbedingungen zur vollen Deckung sehen grundsätzlich Schutz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter als Folge einer versicherten Gefahr vor. Daneben regeln sie ausdrücklich Grenzen und Ausschlüsse. Der bloße Begriff ersetzt daher nicht die Prüfung des konkreten Versicherungsvertrags.
Dokumentiere einen Schaden und beachte die vereinbarten Melde- und Nachweispflichten. Eine pauschale Aussage zur Beweislast für sämtliche All-Risk-Produkte wäre ohne den jeweiligen Vertrag und die rechtliche Situation zu ungenau.
Quellen: DTV-Güter 2000/2011 – Volle Deckung, Bedingungen des Assekuranzkontors Carl Schröter. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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