Abholtransport
Bild von freepik
Ein Abholtransport ist eine Beförderung, bei der das Transportgut an einer vereinbarten Stelle übernommen und zu einem vereinbarten Ziel gebracht wird. Wer die Abholung beauftragt und bezahlt, ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Abholort und Leistungsumfang festlegen
Kläre die genaue Übernahmestelle, das Zeitfenster, Ansprechpartner sowie Art, Menge und Abmessungen der Güter. Vereinbare auch, wer verlädt und welche Hilfsmittel erforderlich sind. Aus dem Wort „Abholtransport“ allein folgt nicht, dass stets der Käufer sämtliche Kosten oder Risiken trägt.
Lieferklauseln richtig einordnen
Bei vereinbarten Incoterms® können Kosten, Lieferung und Gefahrübergang gesondert geregelt sein. Die Klauseln bestimmen jedoch nicht den Eigentumsübergang. Bei EXW wird die Ware grundsätzlich am benannten Ort zur Verfügung gestellt, ohne Pflicht des Verkäufers zum Verladen auf das Abholfahrzeug. Bei FCA unterscheiden sich die Lieferpflichten danach, ob am Betrieb des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort geliefert wird.
Entscheidend sind deshalb der konkrete Auftrag und die wirksam vereinbarten Bedingungen, nicht allein die Bezeichnung der Transportart.
Quellen: § 407 HGB – Frachtvertrag; ICC – Incoterms® 2020: EXW und FCA; ICC – Grenzen der Incoterms®-Regeln. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index